|
WahlprüfungsverfahrenDer Einsatz der Wahlmaschinen stellt wesentliche Demokratieprinzipien zur Disposition. Ich habe deshalb gegen den Einsatz der Geräte bei der letzten Bundestagswahl zunächst Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingelegt. Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses 4 Wahleinsprüche als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern wenden. Die entsprechende Entscheidungsvorlage des Ausschusses ist als Bundestagsdrucksache 16/3600 (PDF, 2.5 MB) verfügbar. Gegen den Beschluss des Bundestages haben wir Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Aktenzeichen 2 BvC 3/07). Der Zweite Senat hat die Beschwerde am 28. Oktober 2008 verhandelt. In seinem Urteil vom 03. März 2009 hat das Gericht festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist verfassungswidrig, weil sie keine dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt. Zum Urteil sind Pressemitteilungen des Gerichts in deutscher und englischer Sprache verfügbar. Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag
Wahlprüfungsbeschwerde beim BundesverfassungsgerichtVerfahrensbevollmächtigte: Prof. Dr. Ulrich Karpen, Universität Hamburg, Dr. Till Jaeger, Jaschinski Biere Brexl Rechtsanwälte,
|