29.04.2010
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Internationals Team demonstriert manipulierbarkeit Indischer Wahlcomputer.
Indien setzt seit 1998 Wahlcomputer ein. Bei den Parlamentswahlen
im Mai 2009 kamen rund eine Million tragbare Wahlcomputer zum Einsatz,
so viele Geräte wie in keinem anderen Land. Bisher hatte Indiens
Wahlkommission behauptet, die Wahlgeräte seien nicht
manipulierbar, weil die Logik der Geräte sich auf einem Chip
befände, der weder ausgelesen noch verändert werden
könne. Die Autoren des neuen Hacks greifen allerdings nicht die
Gerätelogik an, sondern ersetzen das LED-Display der Geräte,
die dann statt des ermittelten Wahlergebnisses ein manipuliertes
Ergebnis anzeigen. Der gewünschte Wahlsieger kann vorher per
Bluetooth an das Gerät übertragen werden. Die Kosten für
das Umrüsten der Geräte beziffern die Autoren mit "ein paar
Dollar".
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29.08.2009
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Tschechische Republik diskutiert Einführung von Internetwahlen.
Die beiden stärksten im Parlament der Tschechischen Republik
vertretenen Parteien, die Demokratische Bürgerpartei ODS und die
Sozialdemokraten ČSSD, befürworten die Einführung von
Internetwahlen bei den Senatswahlen im Jahre 2013. Die beiden Parteien
verfügen in beiden Kammern des Parlamentes über eine
deutliche Mehrheit.
Der stellvertretende Vorsitzende der ODS, Ivan Langer,
schätzt die Kosten der Einführung von Internetwahlen auf rund
80 Millionen Euro. Von diesen Kosten könnten rund 85% aus Mitteln
der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden.
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31.05.2009
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Österreichische Hochschulwahlen: Wahlbeteiligung im Keller, Prüfcodes vergessen.
Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen zur
Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) hat sich nicht
positiv auf die Wahlbeteiligung ausgewirkt. Von rund 230.000
Wahlberechtigten nutzten 2161 (0,9%) die Möglichkeit
der Stimmabgabe über das Internet. Die Wahlbeteiligung sank
mit 25,7 % auf ein historisches Tief. Damit bestätigt sich auch
bei der ÖH-Wahl, dass die Missachtung des Prinzips der
transparenten Wahldurchführung zur Demokratieverdrossenheit
beiträgt und sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirkt.
Unterdessen haben die Wahlorganisatoren offenbar
vergessen, die Prüfcodes zu veröffentlichen, mit denen die
elektronischen Wähler sich davon überzeugen können
sollten, dass ihre Stimme tatsächlich richtig gezählt wurde.
Auf der offiziellen Seite der ÖH-Wahl heißt es dazu: "Nach
erfolgreicher Stimmabgabe wird der/dem Wähler/in mit der Anzeige
der Codes bestätigt, dass die Stimme erfolgreich empfangen wurde.
[...] Nach Ende der Auszählung werden alle gezählten Prüfcodes auf der Website veröffentlicht..."
Diese Veröffentlichung ist offenbar auch Tage drei Tage nach dem
Ende der Auszählung noch nicht erfolgt. Die Aussagefähigkeit
der Prüfcodes wird allerdings ohnehin bezweifelt: In einer
amerikanischen Untersuchung
der eingesetzten Software der Firma Scytl heißt es, die
Prüfcodes hätten nicht die behauptete Eigenschaft, dem
Wähler eine Überprüfung zu ermöglichen, dass seine
Stimme unverändert gezählt wurde.
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28.05.2009
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Computerwahlbetrug wird literaturfähig. Zum Superwahljahr 2009
veröffentlicht Bestseller-Autor Andreas Eschbach einen
Thriller, dessen Handlung um eine manipulierte Computerwahl rankt.
Um das Risiko der Wahlcomputer zu belegen, gründet Simon
König eine absurde Partei zur Widereinführung der
Monarchie - und gewinnt. Der Roman erscheint im September 2009.
Andreas Eschbach: König, Kanzler, Vaterland. Lübbe, 432 Seiten, ca. 20 €.
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18.05.2009
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Österreichische
Hochschulwahlen per Internet. Heute
beginnen in Österreich die umstrittenen Internetwahlen zur
Hochschülerschaft (ÖH). Rund 230,000 Studenten an 21
Universitäten sind aufgerufen, eine neue Vertretung zu
wählen. Der elektronische Wahlgang dauert bis zum 22. Mai und
ist
der Urnenwahl in der folgenden Woche vorangestellt. Der Einsatz des
elektronischen Wahlverfahrens erfolgt auf Grundlage der
Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung HSWO. Das elektronische
Wahlverfahren wird vom Wissenschaftsministerium
eingeführt und wird von der Hochschülerschaft selbst
mehrheitlich abgelehnt.
Bei der Wahl per Internet identifizieren sich die Wahlberechtigten mit
der Österreichischen Bürgerkarte. Um den Kreis
der
potentiellen Wähler zu erhöhen, hatte das
Wissenschaftsministerium im Vorfeld der Wahl Kartenleser an Studenten
verschenkt, die sich eine Bürgerkarte ausstellen
ließen.
Bei der Internetwahl kommt eine Wahlsoftware des spanischen
Unternehmens Scytl zum Einsatz. Diese wurde vor der Wahl vom
Österreichischen Zentrum für Sichere
Informationstechnologie (A-SIT)
zertifiziert. Die Prüfung erfolgt gemäß
§ 64 Abs.
3 HSWO anhand nicht näher spezifizierter
Sicherheitsanforderungen und unter Heranziehung der als
schwammig, inkohärent und widersprüchlich
kritisierten Empfehlungen des Europarates
für elektronische Wahlen. Der Prüfbericht der A-SIT
ist
öffentlich ebensowenig zugänglich wie ein
Rechtsgutachten zur
Zulässigkeit der Internetwahl, welches das
Wissenschaftsministerium in Auftrag gegeben haben will.
Die Software der Firma Scytl ist international umstritten. In Finnland
führten Mängel bei der Benutzerführung bei
Kommunalwahlen zu einem Verlust von Stimmen und schließlich
zur Annullierung
des Wahlergebnisses durch das oberste Verwaltungsgericht des Landes. In
Florida wurde die Software von unabhängigen Wissenschaftlern untersucht
und wegen ihrem mangelnden Schutz gegen Manipulationen von
Innentätern kritisiert. Auch die kryptographische Quittung,
die
der Wähler nach der Stimme erhalte, sei wirkungslos und biete
dem
Wähler keine Sicherheit darüber, dass seine Stimme
gezählt worden sei.
Für erhebliche Empörung sorgten die Umstände,
unter denen die nach §64 Abs. 7 HSWO vorgeschriebenen
Einsichtnahme der Wahlkommissionen in den Quellcode der Wahlsoftware
erfolgte: So standen den über einhundert berechtigten Personen
lediglich zwei Computer zur Verfügung, an denen der Code von
Mitarbeitern der Firma Scytl vorgeführt wurde. Aus dem
Quelltext
waren zuvor offenbar die Kommentare entfernt worden, um der
Wahlkommission das Verständnis der Software zu erschweren. Die
Kommissionsmitglieder durften selbst nicht durch den Quelltext
navigieren, auch eine elektronische Suche nach bestimmten Begriffen
wurde ihnen verweigert. Eine solche Behinderung von Mitgliedern einer
Wahlkommission bei der Durchführung ihrer gesetzlichen
Aufgaben
durch ein Bundesministerium dürfte in westlichen Demokratien
bisher einmalig sein. Der vom Ministerium mit der Begleitung der
elektronischen Wahl betraute e-Voting-Lobbyist Robert Krimmer
äußerte sich auf einer wissenschaftlichen Veranstaltung
zu dem Umständen der Einsichtnahme dahingehend, man sei an
vertragliche Vereinbarungen mit der Firma Scytl gebunden gewesen.
Auch einigen Gegnern des e-Voting scheint es an
Demokratieverständnis zu mangeln: So fordert die
Österreichische Gesellschaft für Datenschutz (ARGE
Daten) verklausuliert
zu Denial-of-Service-Attacken auf die Wahlserver auf, und stellt auf
ihren Internetseiten ein Java-Script bereit, mit dem „die
Verfügbarkeit der Wahlserver
überprüft“ werden
soll. Für das Scheitern des e-Voting-Projektes
erhält
das Wissenschaftsministerium so eine bequeme Ausrede frei haus.
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17.05.2009
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Esten wählen Europäisches
Parlament via Internet.
Vom 28. Mai bis zum 3. Juni können in Estland Stimmen
für die
Wahl zum Europäischen Parlament via Internet abgeben werden.
Dabei
Identifizieren sich sie Wähler durch eine elektronische
Signatur,
die mit einem Chip im Personalausweis erzeugt werden kann. Die Stimmen
werden nach Schließung der Wahllokale am 7. Juni um 20 Uhr
Ortszeit ausgezählt. Das elektronische Wahlverfahren in
Estland
zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, die Stimme mehrfach
abgegeben zu können. Dabei wird jeweils die zuletzt abgegebene
Stimme gezählt. Sucht der Wähler
anschließend noch ein
Wahllokal auf, wird die elektronische Stimme verworfen. Dadurch soll
das Distanzwahlen innewohnende Risiko der Wählerbeeinflussung
und
des Stimmenverkaufs minimiert werden.
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14.05.2009
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Deutsches Bundesverfassungsgericht und
Österreichischer Verfassungsgerichtshof tauschen sich
über elektronische Wahlen aus.
Im Rahmen eines dreitägigen Besuches einer Delegation des
Deutschen Bundesverfassungsgerichts beim Österreichischen
Verfassungsgerichtshof werden sich die Richter der beiden obersten
Gerichte über "moderne Technologien und Wahlrecht"
austauschen. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im
März die Bundeswahlgeräteverordnung für ungültig
erklärt, weil sie das Prinzip der Öffentlichkeit der
Wahl
nicht ausreichend berücksichtigt. Der Präsident des
Österreichischen Verfassungsgerichtshof, Gerhart Holziger, hat
sich im Kontext der anstehenden Internetwahl zur
Hochschülerschaft (ÖH) mehrfach
kritisch zu elektronischen Wahlen geäußert.
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12.05.2009
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Österreichischer
Verfassungsgerichtshof eröffnet Bürgerdialog mit
e-Voting-Ohrfeige.
Weniger als zwei Wochen vor den Wahlen zur Österreichischen
Hochschülerschaft (ÖH) hat der
Österreichische
Verfassungsgerichtshof auf seinen Internetseiten ein Forum zum Thema e-Voting
eröffnet. Dort erwähnt der der Präsident des
Verfassungsgerichtshof, Prof. Gerhart
Holzinger, ausdrücklich
eigene Bedenken zu elektronischen Wahlen und bittet bis zum 25. Mai um
interessante Fragen zum Thema. Diese sollen
anschließend
zusammengefasst beantwortet werden.
Die zeitliche Nähe zur umstrittenen
ÖH-Wahl
und die wohl einmalige Weise, in der sich der
Verfassungsgerichtshof selbst mit einem Schnellgutachten zum Thema
Internetwahlen beauftragt, lassen kaum Zustimmung mit dem
Pilotprojekt des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung
vermuten. Vielleicht möchte das Gericht sicherstellen, dass
bei
den zu erwartenden Anfechtungen der ÖH-Wahl
auch die
richtigen Argumente verwendet werden.
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26.04.2009
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Nedap und HSG-Wahlgeräte wollen
Wahlcomputer wieder einsetzen. In einer Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 03. März kommt der Wahlcomputer-Hersteller zu dem Schluss,
die
Geräte könnten wieder eingesetzt werden, wenn die
Stimmen vom
Gerät ausgedruckt und in einer Urne aufbewahrt
würden. Eine
Auszählung dieser Quittungen sei aber nicht gefordert. Es sei
ausreichend, wenn die Quittungen für eine
Überprüfung im
Rahmen des Wahlprüfverfahrens zur Verfügung
stünden.
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24.04.2009
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Irland entsorgt Nedap-Wahlcomputer.
Nach Angaben des für die Wahlcomputer zuständigen
Ministeriums für Umwelt, Denkmalschutz und kommunale
Angelegenheiten werden die im Jahre 2003 angeschafften
Wahlgeräte
nicht länger gelagert und nun entsorgt. Die Republik Irland
hatte
die Maschinen für das gesamte Land angeschafft, dann aber nie
verwendet. Nach öffentlicher Kritik an der mangelnden
Transparenz
und Überprüfbarkeit elektronischer Wahlen hatte die
Regierung
eine Kommission
für Elektronische Wahlen
eingesetzt, die sich schließlich gegen den Einsatz der
Geräte aussprach. Die irischen Wahlcomputer sind mit den auch
in
den Niederlanden und Deutschland nicht mehr
eingesetzten Geräten weitgehend baugleich.
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23.04.2009
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Virtuelle
Transparenz bei Internetwahl zur Österreichischen
Hochschülerschaft.
Am 8. Mai wird das Österreichische Bundesrechenzentrum rund
250
"berechtigten Personen" die Software und Infrastruktur vorstellen, mit
der Ende Mai die ÖH-Wahlen im Internet abgewickelt werden. Bei
den
berechtigten Personen handelt es sich um Repräsentanten der
wahlwerbenden Gruppen, Wahlkommissionsmitglieder und handverlesene
Wahlbeobachter. Technisch versierte Personen erhalten auf Wunsch auch
Einblicke in Software-Architektur und Quellcode der
Anwendung. Die
"Beobachter" müssen eine
Verschwiegenheitserklärung
abgeben, die es ihnen untersagt, Informationen über
das
System weiterzugeben oder an öffentlichen Orten zu
diskutieren.
Das Österreichische Ministerium für Wissenschaft und
Forschung will mit der Veranstaltung "Akzeptanz für die
Abwicklung
der Wahl" erreichen.
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15.04.2009
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Indien vor elektronischen Wahlen. Zwischen dem 16.
April und 13. Mai finden die Wahlen zur 15. Lok Sabha,
dem indischen Unterhaus, statt. Dabei sind 671 Millionen
Wahlberechtigte zur Abstimmung in rund 830.000 Wahllokalen aufgerufen.
Seit 1998 setzt die Indische Wahlkommission
Wahlcomputer ein, die sie gemeinsam mit zwei
staatseigenen Unternehmen entwickelt hat. Bei den letzten
Unterhauswahlen im Jahre 2004 kamen etwa eine Million der rund 300 US$
teuren, batteriebetriebenen DRE-Geräte zum Einsatz (Powerpoint der Wahlkommission, 5.6
MB).
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09.04.2009
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Finnlands oberstes Verwaltungsgericht
annulliert elektronische Kommunalwahlen. Beim Piloteinsatz
von Wahlcomputern der Firma Scytl bei Kommunalwahlen in Finnland am 26.
Oktober hatten 232 von rund 12.000 Wählern an den
Wahlgeräten
ihre Auswahl nicht bestätigt und deshalb ihre Stimme nicht
gültig abgegeben. Die Wahl wurde nun in zweiter Instanz vom obersten
Verwaltungsgericht
für ungültig erklärt und muss wiederholt
werden. Da die
vorläufige Verwendungsgenehmigung für die
Wahlgeräte
Ende 2008 abgelaufen ist, können bei der Wiederholungswahl
keine
Wahlcomputer eingesetzt werden.
Der Hersteller der in Finnland verwendeten
Wahlgeräte, das spanische Unternehmen Scytl, stellt
auch die
technische Plattform für die umstrittene Internet-Wahl der
Österreichischen Hochschülerschaft.
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08.04.2009
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Österreich
vor Pilot-Internetwahl.
Bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft
(ÖH) im Mai 2009 können Studierende auch per Internet
ihre
Stimme abgeben. Das unter Federführung des Ministeriums
für
Wissenschaft und Forschung durchgeführte Projekt gilt in
Österreich als Probelauf für politische
Internetwahlen. Die
Abstimmung per Internet ist in Österreich sehr umstritten
und führte an der Universität Wien sogar zum Rücktritt der
beiden Vorsitzenden der Wahlkommission.
Ressourcen:
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27.03.2009
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CIA beschäftigt sich mit
elektronischen Wahlen.
Gegenüber der US-amerikanischen Election Assistance Commission
hat
ein Mitarbeiter des CIA über seine Erkenntnisse zu
elektronischen
Wahlen berichtet. Während der Bericht des CIA-Experten
inhaltlich
keine Überraschungen enthielt, so ist der doch der erste Beleg
dafür, das sich Geheimdienste systematisch mit elektronischen
Wahlen auseinandersetzen.
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03.03.2009
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Einsatz von Wahlcomputern bei der
Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig. In
seinem Urteil
zu unseren Wahlprüfungsbeschwerden hat das
Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Einsatz von
Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit dem Grundgesetz
vereinbar war. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl
verlange,
dass alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der
Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne
besondere
Sachkenntnis überprüft werden können. Dies
sei bei den
eingesetzten Geräten der Firma Nedap nicht möglich.
Die
Bundeswahlgeräteverordnung, die die Zulassung und den Einsatz
von
Wahlgeräten regelt, sei verfassungswidrig, weil Sie keine dem
verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl
entsprechende Kontrolle sicherstelle.
Eine
vollständige Dokumentation des Verfahrens findet sich hier.
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04.02.2009
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Bundesverfassungsgericht kündigt
Urteil zu Wahlcomputern an.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 03. März 2009 um 10 Uhr
sein
Urteil zu unseren Wahlprüfungsbeschwerden verkünden.
Das
Gericht veröffenticht Pressemitteilungen sowie den
Wortlaut seiner Entscheidungen in der Regel
zeitgleich auf seinen Internetseiten.
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02.02.2009
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Hessische Koalition will Internetwahlen.
In ihrem Koalitionsvertrag
haben hessische CDU und FDP vereinbart, die Möglichkeit der
Abstimmung im Internet bei Kommunalwahlen zu prüfen.
Die
Einführung von Internetwahlen war bereits im Jahr 2007
Gegenstand
eines Gesetzentwurfes der hessischen FDP (siehe Nachricht vom 26.06.2007).
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12.11.2008
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OSZE
diskutiert Beobachtung elektronischer Wahlen. Ein Arbeitspapier
des Büros für Demokratische Institutionen und
Menschenrechte (ODIHR)
der OSZE diskutiert die Auswirkungen elektronischer Wahlen
auf Wahlbeobachtungs-Missionen. Im Mittelpunkt des Dokumentes
stehen die
Transparenz des Wahlverfahrens, die Rechenschaftspflicht (accountability) der
Wahlbehörden und das Vertrauen der Wähler in
den gesamten Wahlprozess.
Das Paper diskutiert 14 Aspekte elektronischer
Wahlen
unter dem Gesichtspunkt der Wahlbeobachtung, darunter die rechtlichen
Rahmenbedingungen des Einsatzes von Wahltechnologie, der
Zertifikationsprozess und Testverfahren, sowie Auswirkungen auf das
Wahlgeheimnis, die Transparenz der Wahl und das Vertrauen der
Wähler.
Besonderes Augenmerk legt die OSZE auf die
Überprüfbarkeit des Ergebnisses. Der Gesetzgeber
solle die
geräteunabhängige Überprüfbarkeit
des Ergebnisses
sicherstellen und mindestens die stichprobenartige Auszählung
in
einer statistisch relevanten Anzahl zufällig
ausgewählter
Wahllokale zwingend vorschreiben.
Von den Gesetzgebern verlangt die OSZE außerdem, die
Verantwortung von Herstellern und Zertifizierungsstellen und auch die
Konsequenzen für Verfehlungen klar zu regeln. Die
Anforderungen an Wahltechnologie sollten unbedingt
geregelt werden, bevor diese ausgewählt und eingesetzt werde.
Keinesfalls sollten die Gestaltung der rechtlichen Anforderung sich an
den Eigenschaften einer bereits
ausgewählten Technologie
orientieren.
Ausdrücklich stellt das Dokument fest,
die Geschwindigkeit und
Einfachheit der Ergebnisermittlung seinen kein Ersatz für die
Richtigkeit des Ergebnisses und das Vertrauen der Wähler.
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08.11.2008
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Österreich beerdigt
eVoting-Pläne. Nach
den Nationalratswahlen am 28. September muss sich die
Österreichische Volkspartei von ihren ehrgeizigen
Plänen
für elektronische Wahlen verabschieden, weil der
Koalitionspartner
SPÖ darüber nicht einmal verhandeln will. Selbst die
umstrittene Durchführung einer elektronischen Hochschulwahl, die
als Probelauf geplant war, erscheint nun wieder offen.
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07.11.2008
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CDU/CDU-Fraktion nimmt Stellung zu
Wahlcomputern.
Der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, hat sich in
einem auf der Homepage seiner Fraktion veröffentlichten
Video-Statement zu Wahlcomputern geäußert. Darin
führt
Krings als Vorzüge der Geräte die Schnelligkeit der
Auszählung und die Vermeidung ungültiger Stimmen an.
Ungültige Stimmen in demokratischen Landkreisen in Florida
hätten bei den US-Amerikanischen Präsidentenwahlen
im
Jahre 2000 den Ausschlag für George W. Bush gegeben.
Die Öffentlichkeit der Wahl sei beim
Einsatz von Wahlcomputern zwar berührt, die Beobachtung
der Wahl
sei jedoch eine lediglich theoretische Möglichkeit. "Niemand
legt
sich sozusagen zu seinem Wahlzettel in die Wahlurne dazu", sagte
Krings.
Als einfach zu entdecken und daher sehr
unwahrscheinlich
bezeichnete Krings die Manipulation der Software der Wahlcomputer. Die
Manipulation der Hardware sei gefährlicher, daher
müssten die
Geräte besser bewacht werden. Er erwarte daher vom
Bundesverfassungsgericht Vorgaben für eine bessere Bewachung
der
Geräte. Er glaube aber nicht, dass ein Verbot von
Wahlcomputern zu
erwarten sei.
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30.10.2008
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Wahlstift-Hersteller geht mit
Unterlassungsklage gegen Kritiker vor.
Die Hersteller des Digitalen Wahlstiftes, die 2007 mit einer
Einführung des Systems in Hamburg gescheitert waren, haben dem
Chaos Computer Club verschiedene Aussagen zur Sicherheit des Digitalen
Wahlstiftes gerichtlich untersagen lassen. Der Hersteller deutet damit
an, wie zukünftig mit Kritikern seines Systems umgegangen
werden
soll.
Unterdessen hat das Wahlamt der Stadt Hamburg eine
umstrittene
Webseite zum digitalen Wahlstift überarbeitet und wieder freigeschaltet.
Dort wird die unbewiesene wie unhaltbare Behauptung
wiederholt,
der Stift verfüge einen Sicherheitsmechanismus, der
manipulierte
Stimmzettel erkenne. Der Hersteller des Wahlstiftes hatte Ende 2007 in
einer Sitzung des Hamburger Verfassungsausschusses
den Eindruck erweckt, der Wahlstift könne ein Punktmuster mit gefälschten
Koordinaten erkennen
und mit einem Brummton warnen. Tatsächlich
dürfte es sich bei der vorgegaukelten Eigenschaft jedoch nicht
um
eine Sicherheitsfunktion des Stiftes handeln, sondern um eine
Eigenschaft, die auch entsprechende Consumer-Stifte haben: Mit dem
Summen teilt der Stift dem Nutzer mit, dass er ein Punktmuster nicht
erkennen kann. So lässt sich derselbe Effekt erzielen, wenn
man
mit einem Digitalen Stift auf dem Punktmuster eines
gerasterten
Zeitschriftenfotos scheibt. Zur Abwehr von Wahlzetteln mit
gefälschten Koordinaten wird diese Technik aber nicht taugen,
da
Angreifer wohl kaum darauf verzichten würden, manipulierte
Wahlzettel mit einem funktionsfähigen Raster
auszustatten.
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29.10.2008
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Finnische Wahlcomputer verschlucken Stimmen.
Bei einem Piloteinsatz von Wahlcomputern bei den
Kommunalwahlen in drei
finnischen Gemeinden ist es zu erheblichen Problemen gekommen. Durch
eine unzulängliche Benutzerführung haben offenbar 232
Wähler ihre Stimmen nicht endgültig
abgegeben.
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28.10.2008
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Bundesverfassungsgericht
verhandelt Wahlprüfungsbeschwerden zu Wahlcomputern.
Berichte (Auswahl): Spiegel, Heise, FAZ, Frankfurter Rundschau, taz, Welt , Focus, ARD und ZDF. Kommentar: Süddeutsche Zeitung.
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03.10.2008
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Wahlcomputereinsatz
wirkt sich negativ auf Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen in
Brandenburg aus. Wie schon bei den Landtagswahlen in
Hessen hat sich der Einsatz von Wahlcomputern ungünstig auf
die Wahlbeteiligung ausgewirkt.
In sieben von neun Gemeinden und
kreisangehörigen Städten, die Wahlcomputer
einsetzten, entwickelte sich die Wahlbeteiligung zum Teil deutlich
schlechter als im Durchschnitt des jeweiligen Landkreises. Lediglich
die Städte Hennigsdorf und Bernau bei Berlin konnten bei der
Wahlbeteiligung leicht gegenüber dem Durchschnitt des
Landkreises aufholen.
Stadt/Gemeinde
|
Wahl-
beteiligung
|
Änderung
gegenüber
2003
|
Kreis
|
Wahl-
beteiligung
|
Änderung
gegenüber
2003
|
Bernau
|
42,72%
|
+1,27%
|
Barnim
|
46,67%
|
+0,34%
|
Fredersdorf-Vogelsdorf
|
42,91%
|
+2,91%
|
Märkisch-
Oderland
|
53,66%
|
+7,39%
|
Hoppegarten
|
42,27%
|
-1,47%
|
Neuenhagen
|
48,60%
|
+5,72%
|
Henningsdorf
|
43,69%
|
+2,63%
|
Oberhavel
|
47,8%
|
+2,23%
|
Mühlbecker Land
|
51,56%
|
-1,75%
|
Teltow
|
46,61%
|
+2,61%
|
Potsdam-
Mittelmark
|
57,39%
|
+5,96%
|
Werder (Havel)
|
49,96%
|
+3,69%
|
Trebbin
|
48,99%
|
-2,53%
|
Teltow-
Fläming
|
48,74%
|
+2,03%
|
In der Stadt Cottbus, die ebenfalls Wahlcomputer einsetzt, erholte sich
die Wahlbeteiligung mit 42.7% zwar deutlich von dem katastrophalen Wert
der Kommunalwahl 2003 (28,4%), sie blieb aber weiterhin deutlich unter
dem Mittel der vier kreisfreien Städte (46,7%) und des Landes
(50,3%).
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03.10.2008
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Chaotischer Wahlcomputereinsatz in
Brandenburg.
Bei den Kommunalwahlen am 28. September haben 10 Städte und
Gemeinden Wahlcomputer eingesetzt. Die gleichzeitig
stattfindenden
Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen und das
Brandenburgische Wahlrecht, das das Kumulieren und Panaschieren
erlaubt, führten zu einer Vielzahl von
Wahlvorschlägen, die
auf dem Bedienfeld der Wahlgeräte kaum mehr lesbar
dargestellt werden konnten. Auf den Gerätestimmzetteln
stand für die Bezeichung der Kandidaten eine Fläche
von jeweils ca. 25 x 18 mm2
zur Verfügung. Auf dieser Fläche mussten
Familienname,
Vorname, Geburtsjahr, Beruf und die Anschrift des Kandidanten Platz
finden.
Wahlbeobachter des Chaos Computer Clubs berichten
von
Problemen bei der Inbetriebnahme der Wahlgeräte, fehlendem
Papier
zum Ausdruck des Ergebnisses und zahlreichen Wählern, die
Probleme
mit der Bedienung der Geräte hatten. In einigen Wahllokalen
bildeten sich Schlangen mit Wartezeiten von bis zu 50 Minuten.
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25.09.2008
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Bundesverfassungsgericht verhandelt
über Wahlcomputer.
Zu den Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz von
Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 wenden, hat das Gericht eine
mündliche Verhandlung für den 28.10.2008 angesetzt.
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21.08.2008
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Hessisches
Wahlprüfungsgericht rügt Aussperrung von
Wahlbeobachtern. In seinem Beschluss
vom 18.08.2008 erklärt das Wahlprüfungsgericht die
Wahl zum
Hessischen Landtag für gültig. Zur
Zulässigkeit
des Einsatzes von Wahlcomputern nimmt das Gericht ausdrücklich
nicht Stellung, dazu sei lediglich der Hessische Staatsgerichtshof
berufen. Als Wahlfehler ohne Auswirkung auf die Zusammensetzung des
Landtages rügt das Gericht die Behinderung von
Wahlbeobachtern,
denen vorübergehend der Zugang zu den Wahllokalen verwehrt
worden
war. Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass "zur
Wahlhandlung,
zu der die Öffentlichkeit grundsätzlich Zutritt hat",
auch
"die vor dem Beginn der Stimmabgabe vom Wahlvorstand
durchzuführenden Prüfungs- und
Sicherheitsmaßnahmen"
gehören. Dies war von den Wahlleitern in den
Wahlcomputergemeinden
teilweise anders ausgelegt worden.
|
15.03.2008
|
Wahlcomputer
beeinträchigen Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Hessen.
In allen acht Kommunen, die bei der Landtagswahl am 27. Januar
Wahlcomputer eingesetzt haben, hat sich die Wahlbeteiligung
ungünstiger
entwickelt als in den übrigen Gemeinden des jeweiligen
Wahlkreises.
Fast alle Wahlcomputer-Gemeinden landen in ihrem Wahlkreis hinsichtlich
der Wahlbeteiligung auf einem der letzten Plätze. Die Stadt
Viernheim
erreicht mit 50% die schlechteste Wahlbeteiligung aller Hessischen
Städte und Gemeinden.
|
16.11.2007
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Hamburg verzichtet auf den digitalen
Wahlstift.
Die Fraktionschefs der in der Hamburger Bürgerschaft
vertretenen
Parteien einigen sich darauf, auf den Einsatz des digitalen Wahlstiftes
bei der Bürgerschaftswahl im Januar 2008 zu verzichten.
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09.11.2007
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Chaos Computer Club bemängelt
Sicherheit des digitalen Wahlstifts.
In einer Anhörung des Hamburger Verfassungsausschuss
kritisiert
der CCC prinzipielle Sicherheitsmängel des Digitalen
Wahlstifts.
Das System soll bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaftswahl
eingesetzt werden.
|
18.10.2007
|
Zulassungsverfahren für
Wahlcomputer bleibt Verschlusssache.
Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist durch das
Informationsfreiheitsgesetz nicht verpflichtet, Prüfunterlagen
aus
dem Zulassungsverfahren von Wahlcomputern herauszugeben. Dem stehen
nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (5 A 188/06)
auch nicht Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl entgegen.
Das
Informationsfreiheitsgesetz lasse hinsichtlich des Schutzes des
geistigen Eigentums des Wahlgeräteherstellers Nedap keinen
Ermessensspielraum. Der Öffentlichkeitsgrundsatz von Wahlen
sei
nur problemspezifisch zu erreichen, etwa durch
Änderung der
Bundeswahlgeräteverordnung, nicht jedoch über das
Informationsfreiheitsgesetz.
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28.09.2007
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Aus für Wahlcomputer in den
Niederlanden. In Reaktion auf
den Untersuchungsbericht der Korthals Altes Kommission
für Elektronische
Wahlen, Voting in Confidence, schafft das
Niederländische
Innenministerium die Wahlgeräteverordnung ab. Damit besteht
für den
Einsatz von Wahlcomputern keine Rechtsgrundlage mehr.
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05.08.2007
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Kalifornien zieht Zulassung für
Wahlcomputer zurück.
Nach den vernichtenden Ergebnissen einer von kaliforniens Secretary of
State Debra Bowen veranlassten Sicherheitsüberprüfung
von
Wahlcomputern der Hersteller Diebold, Sequoia und Hart Intercivic hat
diese nun die Zulassung für die untersuchten Geräte
vorläufig Widerrufen. Der Hersteller ES&S, der sich
auch in
Deutschland um eine Zulassung seiner Geräte bemüht,
verliert
seine Zulassung ganz, nachdem er sich geweigert hatte, für die
Untersuchung den Quellcode seiner Geräte vorzulegen.
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04.08.2007
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PTB und
BMI nehmen Stellung im Wahlprüfungsverfahren beim
Bundesverfassungsgericht. Die
Physikalisch-Technische
Bundesanstalt und das Bundesministerium haben zu den
Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern
bei
der Bundestagswahl 2005 Stellung genommen. Das BMI verweist auf seine
Stellungnahme gegenüber dem Bundestag im Vorjahr und fordert,
die
Beschwerden zurückzuweisen. Der Grundsatz der
öffentlichen
Kontrolle der Wahl sei bei der Wahl mit Wahlgeräten nicht
verletzt.
Die PTB, die erstmals im Verfahren selbst Stellung
nimmt, sieht in dem Hack niederländischer
Nedap-Geräte keine
reale Gefahr für Deutschland. Denn die
niederländischen
Geräte seinen von den in Deutschland eingesetzten
Geräten
verschieden. Zudem habe die Manipulation in einer experimentellen
Umgebung stattgefunden, die sich auf reale Wahlen nicht
übertragen
lasse. Denn die Forderung nach hoher technischer Sicherheit der
Geräte übersehe die Einbettung des
Geräteeinsatzes in
ein existierendes wahlorganisatorisches Sicherheitssystem. Dieses habe
sich bisher bei allen Wahlen bewehrt.
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05.07.2007
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Prüfbitte
des Bundestages zu Wahlcomputern. Der Bundestag hat heute
auf Vorlage
des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, die Bundesregierung
mit
der Prüfung zu beauftragen, ob gesetzgeberische oder andere
Maßnahmen angezeigt seien, um den in
Wahleinsprüchen deutlich gewordenen Vorbehalten in Bezug
auf
den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten Rechnung zu tragen.
In
der Begründung der Prüfbitte heißt es, die
Einsprüche zeugten – ebenso wie zwei
zurzeit
anhängige öffentliche Petitionen, die von mehr als 45
000
Petenten unterzeichnet wurden – von Vorbehalten
gegenüber
dieser Form der Abgabe und Zählung der Stimmen. Diese
resultierten
insbesondere daraus, dass die Zählung der abgegebenen Stimmen
im
Innern des Gerätes erfolge und damit nicht in demselben
Maße
transparent sei wie die öffentliche Auswertung der Stimmzettel
durch den Wahlvorstand bei der Urnenwahl.
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03.07.2007
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Linkspartei bringt Antrag zu Verbot von
Wahlcomputern in den Bundestag ein. Demnach
soll der Einsatz von Wahlcomputern und Internetwahl bei Wahlen zum
Bundestag und zum Europäischen Parlament ausdrücklich
ausgeschlossen sein. Der Bundestag solle die Bundesregierung mit der
Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung
beauftragen,
heißt es in dem Antrag.
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26.06.2007
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Hessischer
Innenausschuss berät die Einführung von Internetwahlen.
Bereits am 21. März 2007 hat der Innenausschuss des hessischen
Landtages eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf
der FDP durchgeführt, bei Kommunalwahlen eine Abstimmung
über
das Internet zuzulassen. Vor der Sitzung hatte der Ausschuss
zahlreiche schriftliche Stellungnahmen (Teil 1, Teil 2, Teil 3)
zu dem Gesetzentwurf eingeholt. Die Stellungnahmen bieten einen
interessanten Überblick zum gegenwärtigen Stand der
Debatte zu Internetwahlen.
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25.06.2007
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Anhörung des Petitionsausschusses
zu Wahlcomputern.
Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich am 18. Juni 2007 mit
Wahlcomputern befasst. Der Petent Tobias Hahn kritisierte
dabei mangelnde Transparenz und Kontrollmöglichkeiten
bei
einer Computerwahl. Hahn empfahl den Abgeordneten, darüber
nachzudenken, wie sie als
OSCE-Wahlbeobachter in einem Drittstaat den ordentlichen Ablauf einer
Wahl beurteilen wollten, wenn dort Wahlgeräte eingesetzt
würden.
Kritische Fragen musste sich die Bundesregierung
von
Vertretern aller Fraktionen gefallen lassen. So erbat Carsten
Müller (CDU) eine schriftliche Stellungnahme der
Bundesregierung
zum Gutachten des Chaos Computer Clubs zur Sicherheit der
Nedap-Geräte. Die SPD-Abgeordnete Gabriele
Lösekrug-Möller gab zu bedenken, ob das
Hase-und-Igel-Rennen
zwischen Sicherheitsmaßnahmen und -lücken bei
Wahlcomputern
überhaupt langfristig gewonnen werden könne.
Für die
Grünen fragte der Abgeordnete Josef Winkler, warum
man
für ein Verfahren, das lediglich der Arbeitsersparnis diene,
so
große zusätzliche Risiken in Kauf nehme.
Für die Bundesregierung erklärte
die Leiterin der Abteilung
Verfassungsrecht, Cornelia Rogall-Grothe, die Wahlgeräte seien
hinreichend manipulationssicher. Auch sei die Öffentlichkeit
der Wahl
nicht eingeschränkt, denn die Abläufe im Wahllokal
seinen hinreichend
bekannt.
Eine Aufzeichnung der Sitzung ist nun online
verfügbar (ca. 35 Minuten, Real Video für Modem und DSL).
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10.06.2007
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Chaos Computer Club legt Stellungnahme zur
Sicherheit von Nedap-Wahlcomputern vor.
Der Berliner Chaos Computer Club hat für
das Bundesverfassungsgericht ein Gutachten zur Sicherheit von
Nedap-Wahlcomputern vorgelegt. Das 55-seitige Dokument geht
ausführlich auf durchgeführte und mögliche
Angriffe ein
und bewertet deren praktische Relevanz. Ein Video demonstriert zudem, dass
ein Austausch der Gerätesoftware innerhalb von 60
Sekunden möglich ist.
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08.06.2007
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Petitionsausschuss
befasst sich mit Wahlcomputern. Der
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am 18. Juni 2007
mit verschiedenen Petitionen zu Wahlrechtsthemen befassen. Im Rahmen
der öffentlichen Anhörung wird auch die Petition
des Berliner Mathematikers Tobias Hahn behandelt werden, die im
vergangenen Herbst über 45.000 Mitzeichnungen erhalten hatte.
Die
Petition fordert ein ersatzloses Streichen des §35 des
Bundeswahlgesetzes, der den Einsatz von Wahlcomputern
ermöglicht.
Die Sitzung des Petitionsausschusses wird im Parlamentsfernsehen live
übertragen (13 bis ca. 16 Uhr)
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20.03.2007
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ES&S stellt Wahlcomputer
für den deutschen Markt vor.
Der amerikanische Wahlcomputer-Hersteller Election Sytems &
Software hat auf der Computermesse CeBIT Wahlcomputer für den
Deutschen Markt vorgestellt. ES&S hat offenbar bereits einen
Prüfantrag für die Geräte bei der
Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gestellt. Bei den
Geräten
handelt es sich um Touchscreen-Geräte, die die Stimmen
ausschließlich elektronisch erfassen und saldieren. Solche
Direct
Recording Electronics (DRE), zu denen auch die bisher in Deutschland
eingesetzten Nedap-Geräte gehören, lassen keine
geräteunabhängige Überprüfung des
Wahlergebnisses
zu.
In den USA gehört ES&S zu den
großen
Anbietern von Wahlcomputern, und geriet dort zuletzt bei den Wahlen zum
Repräsentantenhaus im November 2006 in die Kritik,
weil es in einigen Wahllokalen zu unwahrscheinlichen Ergebnissen kam.
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15.03.2007
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BSI
zertifiziert Schutzprofil für den Digitalen Wahlstift. Das
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat ein
Schutzprofil auf Grundlage der Common Criteria für den
Hamburger
Wahlstift zertifiziert. Das Schutzprofil war zuvor vom Deutschen
Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI)
entwickelt worden und gibt verbindliche Richtlinien für die
Sicherheit des Wahlstiftes vor. Ausdrücklich ausgeklammert
wird
der Schutz vor Angriffen durch Wahlhelfer oder Administratoren. Das
Schutzprofil geht davon aus, das Angriffe auf den Wahlstift
ausschließlich in der Wahlkabine erfolgen.
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28.01.2007
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Hamburger Innenbehörde wählt
Lieferanten für Digitalen Wahlstift. Nach der
öffentlichen Ausschreibung eines Digitalen Wahlstift-Systems hat
sich die Stadt Hamburg am 21.01.2007 einer Bietergemeinschaft der
Unternehmen Diagramm Halbach und WRS den
Zuschlag erteilt.
Das neue System auf der Basis der Anoto-Technologie
wird unter dem Betriebssystem MS-Windows laufen und soll erstmalig bei
den Bürgerschaftswahlen im Frühjahr 2008 eingesetzt
werden.
Auch eine Zulassung für Bundestagswahlen, für die
eine
Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung erforderlich
wäre, wird offenbar angestrebt.
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14.12.2006
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Bundestag
lehnt 44 Einsprüche zur Bundestagswahl 2005 ab.
Darunter sind auch 4 Einsprüche gegen den Einsatz
von Wahlcomputern
sowie drei Einsprüche, die sich gegen das sogenannte negative
Stimmengewicht wenden. Drei der Einsprechenden haben
angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerden beim
Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dafür sind jeweils 100
Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Frist
für das
Einreichen der Beschwerde, der Begründung sowie der
Unterstützungsunterschriften läuft bis zum 14.
Februar 2007.
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07.12.2006
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Wahlprüfungsausschuss
hält Einsprüche gegen Wahlcomputer
für offensichtlich unbegründet.
Es bestehe keine rechtliche Beschränkung
der Öffentlichkeit der Wahl
mit Wahlgeräten. "Im
Spannungsfeld des Prinzips der geheimen Wahl und des
Öffentlichkeitsgrundsatzes" sei es "hinnehmbar, dass beim
Einsatz
rechnergesteuerter Wahlgeräte nicht jeder Teilakt des
Stimmenregistrierungsverfahrens für Jedermann transparent
ist".
Auch entsprächen die Geräte
entsprächen nach "der überzeugende
Darstellung des BMI [...]
in ihrer Konstruktion dem Stand der Technik, was durch Inspektionen
der technischen
Unterlagen, Sichtprüfungen am
Gerät sowie unterschiedliche Funktionstests
nachgewiesen" sei.
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29.11.2006
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Petition
gegen Wahlcomputer
erhält mehr als 45.000 Unterschriften. Damit ist die
Petition
diejenige mit den zweitmeisten Zeichnungen seit der Einführung
der
Online-Petition in Deutschland. Die Petition des Berliners
Tobias
Hahn hat die Abschaffung des §35 des Bundeswahlgesetzes zum
Ziel,
der den Einsatz von Wahlgeräten erlaubt. Nach dem Ende der
Zeichnungsphase wird sich nun der Petionsausschuss des Bundestages mit
dem Thema befassen.
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31.10.2006
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Hamburger
Senat beschließt Einführung des Digitalen Wahlstiftes.
Kern des Systems ist ein Kugelschreiber mit integrierter Optik, der bei
der Stimmabgabe erkennt, wo der Wähler den Stimmzettel
markiert
hat. Der Stimmzettel steht daher als verkörperte Form der
Stimme
für eine Nachzählung zur Verfügung.
Allerdings zeichnet sich bereits ab, dass
eine
stichprobenartige Nachzählung der Stimmen nur beim erstmaligen
Einsatz des Systems erfolgen soll. Daher wird beim Einsatz des
Digitalen Wahlstifts die Öffentlichkeit der
Ergebnisermittlung
ebenso verletzt wie bei herkömmlichen Wahlcomputern.
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19.10.2006
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Online-Petition
gegen Wahlcomputer eingereicht. Bereits am 6. Oktober hat der Berliner
Tobias Hahn beim Bundestag eine Online-Petition zur Stimmabgabe mit
Wahlcomputern eingereicht. Hahn fordert eine Streichung des
§35
des Bundeswahlgesetzes, der den Einsatz von
Wahlgeräten
ermöglicht.
Die Petition kann noch bis zum 28.11.2006
mitgezeichnet werden. Dazu hat nun auch der Chaos
Computer Club aufgerufen.
Der Bundestag führt derzeit einen Modellversuch
mit Online-Petitionen
nach dem Vorbild des schottischen Parlamentes durch. Der entsprechende
Internetauftritt wird im Auftrag des Bundestages von
der Napier Universität in Edinburgh
betrieben.
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14.10.2006
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Cottbus
lässt Wahlcomputer prüfen und amtlich versiegeln.
Eine Woche vor der Oberbürgermeisterwahl hat die Stadt Cottbus
bei
ihren 70 Wahlcomputern des Typs Nedap ESD1 die Authentizität
der
Software durch die Physikalische Bundesanstalt
überprüfen
lassen. Anschließend wurde die Elektronikeinheit der
Geräte
amtlich versiegelt. Damit sind die Cottbusser Geräte die
ersten,
bei denen die Software amtlich geprüft und die
Elektronikeinheit
nicht nur durch ein einfaches Papiersiegel des Herstellers gesichert
ist.
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04.10.2006
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Die niederländische
Bürgerinitiative Wij
vertrouwen stemcomputers niet
demonstriert in der Fernsehsendung EénVandaag
die Manipulierbarkeit
von Wahlcomputern des Typs Nedap ES3B .
Geräte dieses
Herstellers kommen in den Niederlanden in 90% der Gemeinden zum
Einsatz.
Technisch weitgehend identische Wahlcomputer der
Firma Nedap/Groenendaal sind
auch bei
der Bundestagswahl im September 2005 in 1831 Wahllokalen zum Einsatz
gekommen.
Dabei wurden ca. 2 Millionen Stimmen mit den Nedap-Geräten
abgegeben. Zu den größten
Anwendern in Deutschland gehören die Städte
Köln (570 Geräte), Dortmund (300),
Neuss (100), Koblenz (80), Cottbus (70), Ratingen (60) und Marl (50).
Die
Deutschen Geräte vom Typ Nedap ESD1 verfügen
über eine an das deutsche
Wahlrecht angepasste Software.
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16.08.2006
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PTB-Prüfbericht
für Wahlgeräte veröffentlicht:
Einer der PTB-Prüfberichte,
die der Zulassung der Wahlgeräte bei den
Bundestagswahlen zugrundeliegenden, ist nun mit
Zustimmung
des Herstellers bei wahlrecht.de
einsehbar.
Die der Prüfung zugrundeliegenden
Unterlagen, die als
Anlagen im Bericht aufgeführt sind, stehen allerdings
weiterhin unter
Verschluss. Dies ist inzwischen Gegenstand eines Verfahrens
beim
Verwaltungsgericht Braunschweig.
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04.07.2006
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Irische
Kommission
für Elektronische Wahlen legt zweiten Bericht vor.
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27.06.2006
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Bennan
Centre of
Justice legt
Untersuchung zur Sicherheit von elektronischen
Wahlgeräten vor. Der Bericht untersucht die Sicherheit von
bestimmten Geräteklassen. Dabei wird auch ausführlich
auf die
Klasse der Direct Recording Electronic (DRE) eingegangen, zu
der
auch die in Deutschland eingesetzten Nedap-Geräte
gehören..
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21.06.2006
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Rheinland-Pfälzischer
Wahlprüfungsausschuss weist Einsprüche
gegen
Verwendung von Wahlcomputern bei der Landtagswahl 2006 zurück.
In der Begründung
argumentiert der Ausschuss, die Allgemeinheit und Geheimheit der Wahl
sei nicht beeinträchtigt, außerdem seien die
Geräte zuvor im
Rahmen des Zulassungsverfahrens von der PTB ausführlich
geprüft worden.
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31.05.2005
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Nedap-Anwendertagung
in Dortmund: Der Hersteller weist die Kritik an
den Wahlgeräten zurück. Die vorgelegte Stellungnahme
stimmt teilweise
wörtlich mit der Stellungnahme des BMI zu den
Wahleinsprüchen überein.
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26.05.2006
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Bundesinnenministerium
nimmt Stellung zu Wahleinsprüchen.
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18.11.2005
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Wahleinspruch
gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005.
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