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Wahlcomputer-Nachrichten

29.04.2010

Internationals Team demonstriert manipulierbarkeit Indischer Wahlcomputer.  Indien setzt seit 1998 Wahlcomputer ein. Bei den Parlamentswahlen im Mai 2009 kamen rund eine Million tragbare Wahlcomputer zum Einsatz, so viele Geräte wie in keinem anderen Land. Bisher hatte Indiens Wahlkommission behauptet, die Wahlgeräte seien nicht manipulierbar, weil die Logik der Geräte sich auf einem Chip befände, der weder ausgelesen noch verändert werden könne. Die Autoren des neuen Hacks greifen allerdings nicht die Gerätelogik an, sondern ersetzen das LED-Display der Geräte, die dann statt des ermittelten Wahlergebnisses ein manipuliertes Ergebnis anzeigen. Der gewünschte Wahlsieger kann vorher per Bluetooth an das Gerät übertragen werden. Die Kosten für das Umrüsten der Geräte beziffern die Autoren mit "ein paar Dollar".  

29.08.2009

Tschechische Republik diskutiert Einführung von Internetwahlen. Die beiden stärksten im Parlament der Tschechischen Republik vertretenen Parteien, die Demokratische Bürgerpartei ODS und die Sozialdemokraten ČSSD, befürworten die Einführung von Internetwahlen bei den Senatswahlen im Jahre 2013. Die beiden Parteien verfügen in beiden Kammern des Parlamentes über eine deutliche Mehrheit.

Der stellvertretende Vorsitzende der ODS, Ivan Langer, schätzt die Kosten der Einführung von Internetwahlen auf rund 80 Millionen Euro. Von diesen Kosten könnten rund 85% aus Mitteln der Europäischen Gemeinschaft finanziert werden.

31.05.2009

Österreichische Hochschulwahlen: Wahlbeteiligung im Keller, Prüfcodes  vergessen. Die Möglichkeit der elektronischen Stimmabgabe bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) hat sich nicht positiv auf die Wahlbeteiligung ausgewirkt. Von rund 230.000 Wahlberechtigten nutzten 2161 (0,9%) die Möglichkeit der Stimmabgabe über das Internet. Die Wahlbeteiligung sank mit 25,7 % auf ein historisches Tief. Damit bestätigt sich auch bei der ÖH-Wahl, dass die Missachtung des Prinzips der transparenten Wahldurchführung zur Demokratieverdrossenheit beiträgt und sich negativ auf die Wahlbeteiligung auswirkt.

Unterdessen haben die Wahlorganisatoren offenbar vergessen, die Prüfcodes zu veröffentlichen, mit denen die elektronischen Wähler sich davon überzeugen können sollten, dass ihre Stimme tatsächlich richtig gezählt wurde. Auf der offiziellen Seite der ÖH-Wahl heißt es dazu: "Nach erfolgreicher Stimmabgabe wird der/dem Wähler/in mit der Anzeige der Codes bestätigt, dass die Stimme erfolgreich empfangen wurde. [...] Nach Ende der Auszählung werden alle gezählten Prüfcodes auf der Website veröffentlicht..." Diese Veröffentlichung ist offenbar auch Tage drei Tage nach dem Ende der Auszählung noch nicht erfolgt. Die Aussagefähigkeit der Prüfcodes wird allerdings ohnehin bezweifelt: In einer amerikanischen Untersuchung der eingesetzten Software der Firma Scytl heißt es, die Prüfcodes hätten nicht die behauptete Eigenschaft, dem Wähler eine Überprüfung zu ermöglichen, dass seine Stimme unverändert gezählt wurde.    

28.05.2009

Computerwahlbetrug wird literaturfähig. Zum Superwahljahr 2009 veröffentlicht Bestseller-Autor Andreas Eschbach einen Thriller, dessen Handlung um eine manipulierte Computerwahl rankt. Um das Risiko der Wahlcomputer zu belegen, gründet Simon König eine absurde Partei zur Widereinführung der Monarchie - und gewinnt. Der Roman erscheint im September 2009.
Andreas Eschbach: König, Kanzler, Vaterland. Lübbe, 432 Seiten, ca. 20 €.  

18.05.2009

Österreichische Hochschulwahlen per Internet. Heute beginnen in Österreich die umstrittenen Internetwahlen zur Hochschülerschaft (ÖH). Rund 230,000 Studenten an 21 Universitäten sind aufgerufen, eine neue Vertretung zu wählen. Der elektronische Wahlgang dauert bis zum 22. Mai und ist der Urnenwahl in der folgenden Woche vorangestellt. Der Einsatz des elektronischen Wahlverfahrens erfolgt auf Grundlage der Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlordnung HSWO. Das elektronische Wahlverfahren wird vom Wissenschaftsministerium eingeführt und wird von der Hochschülerschaft selbst mehrheitlich abgelehnt.
Bei der Wahl per Internet identifizieren sich die Wahlberechtigten mit der Österreichischen Bürgerkarte. Um den Kreis der potentiellen Wähler zu erhöhen, hatte das Wissenschaftsministerium im Vorfeld der Wahl Kartenleser an Studenten verschenkt, die sich eine Bürgerkarte ausstellen ließen.
Bei der Internetwahl kommt eine Wahlsoftware des spanischen Unternehmens Scytl zum Einsatz. Diese wurde vor der Wahl vom Österreichischen Zentrum für Sichere Informationstechnologie (A-SIT) zertifiziert. Die Prüfung erfolgt gemäß § 64 Abs. 3 HSWO anhand nicht näher spezifizierter Sicherheitsanforderungen  und unter Heranziehung der als schwammig, inkohärent und widersprüchlich kritisierten Empfehlungen des Europarates für elektronische Wahlen. Der Prüfbericht der A-SIT ist öffentlich ebensowenig zugänglich wie ein Rechtsgutachten zur Zulässigkeit der Internetwahl, welches das Wissenschaftsministerium in Auftrag gegeben haben will.
Die Software der Firma Scytl ist international umstritten. In Finnland führten Mängel bei der Benutzerführung bei Kommunalwahlen zu einem Verlust von Stimmen und schließlich zur Annullierung des Wahlergebnisses durch das oberste Verwaltungsgericht des Landes. In Florida wurde die Software von unabhängigen Wissenschaftlern untersucht und wegen ihrem mangelnden Schutz gegen Manipulationen von Innentätern kritisiert. Auch die kryptographische Quittung, die der Wähler nach der Stimme erhalte, sei wirkungslos und biete dem Wähler keine Sicherheit darüber, dass seine Stimme gezählt worden sei.
Für erhebliche Empörung sorgten die Umstände, unter denen die nach §64 Abs. 7 HSWO vorgeschriebenen Einsichtnahme der Wahlkommissionen in den Quellcode der Wahlsoftware erfolgte: So standen den über einhundert berechtigten Personen lediglich zwei Computer zur Verfügung, an denen der Code von Mitarbeitern der Firma Scytl vorgeführt wurde. Aus dem Quelltext waren zuvor offenbar die Kommentare entfernt worden, um der Wahlkommission das Verständnis der Software zu erschweren. Die Kommissionsmitglieder durften selbst nicht durch den Quelltext navigieren, auch eine elektronische Suche nach bestimmten Begriffen wurde ihnen verweigert. Eine solche Behinderung von Mitgliedern einer Wahlkommission bei der Durchführung ihrer gesetzlichen Aufgaben durch ein Bundesministerium dürfte in westlichen Demokratien bisher einmalig sein. Der vom Ministerium mit der Begleitung der elektronischen Wahl betraute e-Voting-Lobbyist Robert Krimmer äußerte sich auf einer wissenschaftlichen Veranstaltung zu dem Umständen der Einsichtnahme dahingehend, man sei an vertragliche Vereinbarungen mit der Firma Scytl gebunden gewesen.
Auch einigen Gegnern des e-Voting scheint es an Demokratieverständnis zu mangeln: So fordert die Österreichische Gesellschaft für Datenschutz (ARGE Daten) verklausuliert zu Denial-of-Service-Attacken auf die Wahlserver auf, und stellt auf ihren Internetseiten ein Java-Script bereit, mit dem „die Verfügbarkeit der Wahlserver überprüft“ werden soll.  Für das Scheitern des e-Voting-Projektes erhält das Wissenschaftsministerium so eine bequeme Ausrede frei haus.

17.05.2009

Esten wählen Europäisches Parlament via Internet. Vom 28. Mai bis zum 3. Juni können in Estland Stimmen für die Wahl zum Europäischen Parlament via Internet abgeben werden. Dabei Identifizieren sich sie Wähler durch eine elektronische Signatur, die mit einem Chip im Personalausweis erzeugt werden kann. Die Stimmen werden nach Schließung der Wahllokale am 7. Juni um 20 Uhr Ortszeit ausgezählt. Das elektronische Wahlverfahren in Estland zeichnet sich durch die Möglichkeit aus, die Stimme mehrfach abgegeben zu können. Dabei wird jeweils die zuletzt abgegebene Stimme gezählt. Sucht der Wähler anschließend noch ein Wahllokal auf, wird die elektronische Stimme verworfen. Dadurch soll das Distanzwahlen innewohnende Risiko der Wählerbeeinflussung und des Stimmenverkaufs minimiert werden.

14.05.2009

Deutsches Bundesverfassungsgericht und Österreichischer Verfassungsgerichtshof tauschen sich über elektronische Wahlen aus. Im Rahmen eines dreitägigen Besuches einer Delegation des Deutschen Bundesverfassungsgerichts beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof werden sich die Richter der beiden obersten Gerichte über "moderne Technologien und Wahlrecht" austauschen. Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hatte im März die Bundeswahlgeräteverordnung für ungültig erklärt, weil sie das Prinzip der Öffentlichkeit der Wahl nicht ausreichend berücksichtigt. Der Präsident des Österreichischen Verfassungsgerichtshof, Gerhart Holziger, hat sich im Kontext der anstehenden Internetwahl zur Hochschülerschaft (ÖH) mehrfach kritisch zu elektronischen Wahlen geäußert.

12.05.2009

Österreichischer Verfassungsgerichtshof eröffnet Bürgerdialog mit e-Voting-Ohrfeige. Weniger als zwei Wochen vor den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) hat der Österreichische Verfassungsgerichtshof auf seinen Internetseiten ein Forum zum Thema e-Voting eröffnet. Dort erwähnt der der Präsident des Verfassungsgerichtshof, Prof. Gerhart Holzinger, ausdrücklich eigene Bedenken zu elektronischen Wahlen und bittet bis zum 25. Mai um interessante Fragen zum Thema. Diese sollen anschließend zusammengefasst beantwortet werden.

Die zeitliche Nähe zur umstrittenen ÖH-Wahl und  die wohl einmalige Weise, in der sich der Verfassungsgerichtshof selbst mit einem Schnellgutachten zum Thema Internetwahlen  beauftragt, lassen kaum Zustimmung mit dem Pilotprojekt des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung vermuten. Vielleicht möchte das Gericht sicherstellen, dass bei den zu erwartenden Anfechtungen der ÖH-Wahl auch  die richtigen Argumente verwendet werden.

26.04.2009

Nedap und HSG-Wahlgeräte wollen Wahlcomputer wieder einsetzen. In einer Analyse des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 03. März kommt der Wahlcomputer-Hersteller zu dem Schluss, die Geräte könnten wieder eingesetzt werden, wenn die Stimmen vom Gerät ausgedruckt und in einer Urne aufbewahrt würden. Eine Auszählung dieser Quittungen sei aber nicht gefordert. Es sei ausreichend, wenn die Quittungen für eine Überprüfung im Rahmen des Wahlprüfverfahrens zur Verfügung stünden. 

24.04.2009

Irland entsorgt Nedap-Wahlcomputer. Nach Angaben des für die Wahlcomputer zuständigen Ministeriums für Umwelt, Denkmalschutz und kommunale Angelegenheiten werden die im Jahre 2003 angeschafften Wahlgeräte nicht länger gelagert und nun entsorgt. Die Republik Irland hatte die Maschinen für das gesamte Land angeschafft, dann aber nie verwendet. Nach öffentlicher Kritik an der mangelnden Transparenz und Überprüfbarkeit elektronischer Wahlen hatte die Regierung eine Kommission für Elektronische Wahlen eingesetzt, die sich schließlich gegen den Einsatz der Geräte aussprach. Die irischen Wahlcomputer sind mit den auch in den Niederlanden und Deutschland nicht mehr eingesetzten Geräten weitgehend baugleich.  

23.04.2009

Virtuelle Transparenz bei Internetwahl zur Österreichischen Hochschülerschaft.  Am 8. Mai wird das Österreichische Bundesrechenzentrum rund 250 "berechtigten Personen" die Software und Infrastruktur vorstellen, mit der Ende Mai die ÖH-Wahlen im Internet abgewickelt werden. Bei den berechtigten Personen handelt es sich um Repräsentanten der wahlwerbenden Gruppen, Wahlkommissionsmitglieder und handverlesene Wahlbeobachter. Technisch versierte Personen erhalten auf Wunsch auch Einblicke in Software-Architektur und Quellcode der Anwendung. Die   "Beobachter" müssen eine Verschwiegenheitserklärung abgeben, die es ihnen untersagt,  Informationen über das System weiterzugeben oder an öffentlichen Orten zu diskutieren. Das Österreichische Ministerium für Wissenschaft und Forschung will mit der Veranstaltung "Akzeptanz für die Abwicklung der Wahl" erreichen. 

15.04.2009

Indien vor elektronischen Wahlen. Zwischen dem 16. April und 13. Mai finden die Wahlen zur 15. Lok Sabha, dem indischen Unterhaus, statt. Dabei sind 671 Millionen Wahlberechtigte zur Abstimmung in rund 830.000 Wahllokalen aufgerufen. Seit 1998 setzt die Indische Wahlkommission Wahlcomputer ein, die sie gemeinsam mit zwei staatseigenen Unternehmen entwickelt hat. Bei den letzten Unterhauswahlen im Jahre 2004 kamen etwa eine Million der rund 300 US$ teuren, batteriebetriebenen DRE-Geräte zum Einsatz (Powerpoint der Wahlkommission, 5.6 MB). 

09.04.2009

Finnlands oberstes Verwaltungsgericht annulliert elektronische Kommunalwahlen. Beim Piloteinsatz von Wahlcomputern der Firma Scytl bei Kommunalwahlen in Finnland am 26. Oktober hatten 232 von rund 12.000 Wählern an den Wahlgeräten ihre Auswahl nicht bestätigt und deshalb ihre Stimme nicht gültig abgegeben. Die Wahl wurde nun in zweiter Instanz vom obersten Verwaltungsgericht für ungültig erklärt und muss wiederholt werden. Da die vorläufige Verwendungsgenehmigung für die Wahlgeräte Ende 2008 abgelaufen ist, können bei der Wiederholungswahl keine Wahlcomputer eingesetzt werden.   

Der Hersteller der in Finnland verwendeten Wahlgeräte, das spanische Unternehmen Scytl, stellt auch die technische Plattform für die umstrittene Internet-Wahl der Österreichischen Hochschülerschaft.

08.04.2009

Österreich vor Pilot-Internetwahl. Bei den Wahlen zur Österreichischen Hochschülerschaft (ÖH) im Mai 2009 können Studierende auch per Internet ihre Stimme abgeben. Das unter Federführung des Ministeriums für Wissenschaft und Forschung durchgeführte Projekt gilt in Österreich als Probelauf für politische Internetwahlen. Die Abstimmung per Internet ist in Österreich sehr umstritten und führte an der Universität Wien sogar zum Rücktritt  der beiden Vorsitzenden der Wahlkommission. 

Ressourcen:

27.03.2009

CIA beschäftigt sich mit elektronischen Wahlen. Gegenüber der US-amerikanischen Election Assistance Commission hat ein Mitarbeiter des CIA über seine Erkenntnisse zu elektronischen Wahlen berichtet. Während der Bericht des CIA-Experten inhaltlich keine Überraschungen enthielt, so ist der doch der erste Beleg dafür, das sich Geheimdienste systematisch mit elektronischen Wahlen auseinandersetzen.    

03.03.2009

Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 war verfassungswidrig.  In seinem Urteil zu unseren Wahlprüfungsbeschwerden hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass der Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl verlange, dass alle wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können. Dies sei bei den eingesetzten Geräten der Firma Nedap nicht möglich. Die Bundeswahlgeräteverordnung, die die Zulassung und den Einsatz von Wahlgeräten regelt, sei verfassungswidrig, weil Sie keine dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstelle. 

Eine vollständige Dokumentation des Verfahrens findet sich hier.

04.02.2009

Bundesverfassungsgericht kündigt Urteil zu Wahlcomputern an. Das Bundesverfassungsgericht wird am 03. März 2009 um 10 Uhr sein Urteil zu unseren Wahlprüfungsbeschwerden verkünden. Das Gericht veröffenticht Pressemitteilungen sowie den Wortlaut seiner Entscheidungen in der Regel zeitgleich auf seinen Internetseiten.

02.02.2009

Hessische Koalition will Internetwahlen.  In ihrem Koalitionsvertrag haben hessische CDU und FDP vereinbart, die Möglichkeit der Abstimmung im Internet bei Kommunalwahlen zu prüfen.  Die Einführung von Internetwahlen war bereits im Jahr 2007 Gegenstand eines Gesetzentwurfes der hessischen FDP (siehe Nachricht vom 26.06.2007).

12.11.2008

OSZE diskutiert Beobachtung elektronischer Wahlen. Ein Arbeitspapier des Büros für Demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) der OSZE diskutiert die Auswirkungen elektronischer Wahlen auf Wahlbeobachtungs-Missionen. Im Mittelpunkt des Dokumentes stehen die Transparenz des Wahlverfahrens, die Rechenschaftspflicht (accountability) der Wahlbehörden und das Vertrauen der Wähler in den gesamten Wahlprozess. 

Das Paper diskutiert 14 Aspekte elektronischer Wahlen unter dem Gesichtspunkt der Wahlbeobachtung, darunter die rechtlichen Rahmenbedingungen des Einsatzes von Wahltechnologie, der Zertifikationsprozess und Testverfahren, sowie Auswirkungen auf das Wahlgeheimnis, die Transparenz der Wahl und das Vertrauen der Wähler.

Besonderes Augenmerk legt die OSZE auf die Überprüfbarkeit des Ergebnisses. Der Gesetzgeber solle die geräteunabhängige Überprüfbarkeit des Ergebnisses sicherstellen und mindestens die stichprobenartige Auszählung in einer statistisch relevanten Anzahl zufällig ausgewählter Wahllokale zwingend vorschreiben.
Von den Gesetzgebern verlangt die OSZE außerdem, die Verantwortung von Herstellern und Zertifizierungsstellen und auch die Konsequenzen für Verfehlungen klar zu regeln. Die Anforderungen an Wahltechnologie sollten unbedingt geregelt werden, bevor diese ausgewählt und eingesetzt werde. Keinesfalls sollten die Gestaltung der rechtlichen Anforderung sich an den Eigenschaften einer bereits ausgewählten Technologie orientieren.

Ausdrücklich stellt das Dokument fest, die Geschwindigkeit und Einfachheit der Ergebnisermittlung seinen kein Ersatz für die Richtigkeit des Ergebnisses und das Vertrauen der Wähler.

08.11.2008

Österreich beerdigt eVoting-Pläne. Nach den Nationalratswahlen am 28. September muss sich die Österreichische Volkspartei von ihren ehrgeizigen Plänen für elektronische Wahlen verabschieden, weil der Koalitionspartner SPÖ darüber nicht einmal verhandeln will. Selbst die umstrittene Durchführung einer elektronischen Hochschulwahl, die als Probelauf geplant war, erscheint nun wieder offen.  

07.11.2008

CDU/CDU-Fraktion nimmt Stellung zu Wahlcomputern. Der Justiziar der CDU/CSU-Fraktion, Günter Krings, hat sich in einem auf der Homepage seiner Fraktion veröffentlichten Video-Statement zu Wahlcomputern geäußert. Darin führt Krings als Vorzüge der Geräte die Schnelligkeit der Auszählung und die Vermeidung ungültiger Stimmen an. Ungültige Stimmen in demokratischen Landkreisen in Florida hätten bei den US-Amerikanischen Präsidentenwahlen  im Jahre 2000 den Ausschlag für George W. Bush gegeben. 

Die Öffentlichkeit der Wahl sei beim Einsatz von Wahlcomputern zwar berührt, die Beobachtung der Wahl sei jedoch eine lediglich theoretische Möglichkeit. "Niemand legt sich sozusagen zu seinem Wahlzettel in die Wahlurne dazu", sagte Krings. 

Als einfach zu entdecken und daher sehr unwahrscheinlich bezeichnete Krings die Manipulation der Software der Wahlcomputer. Die Manipulation der Hardware sei gefährlicher, daher müssten die Geräte besser bewacht werden. Er erwarte daher vom Bundesverfassungsgericht Vorgaben für eine bessere Bewachung der Geräte. Er glaube aber nicht, dass ein Verbot von Wahlcomputern zu erwarten sei.

30.10.2008

Wahlstift-Hersteller geht mit Unterlassungsklage gegen Kritiker vor. Die Hersteller des Digitalen Wahlstiftes, die 2007 mit einer Einführung des Systems in Hamburg gescheitert waren, haben dem Chaos Computer Club verschiedene Aussagen zur Sicherheit des Digitalen Wahlstiftes gerichtlich untersagen lassen. Der Hersteller deutet damit an, wie zukünftig mit Kritikern seines Systems umgegangen werden soll.

Unterdessen hat das Wahlamt der Stadt Hamburg eine umstrittene Webseite zum digitalen Wahlstift überarbeitet und wieder freigeschaltet. Dort wird die unbewiesene wie unhaltbare Behauptung wiederholt, der Stift verfüge einen Sicherheitsmechanismus, der manipulierte Stimmzettel erkenne. Der Hersteller des Wahlstiftes hatte Ende 2007 in einer Sitzung des Hamburger Verfassungsausschusses den Eindruck erweckt, der Wahlstift könne ein Punktmuster mit gefälschten Koordinaten erkennen und mit einem Brummton warnen. Tatsächlich dürfte es sich bei der vorgegaukelten Eigenschaft jedoch nicht um eine Sicherheitsfunktion des Stiftes handeln, sondern um eine Eigenschaft, die auch entsprechende Consumer-Stifte haben: Mit dem Summen teilt der Stift dem Nutzer mit, dass er ein Punktmuster nicht erkennen kann. So lässt sich derselbe Effekt erzielen, wenn man mit einem Digitalen Stift auf dem Punktmuster eines gerasterten Zeitschriftenfotos scheibt. Zur Abwehr von Wahlzetteln mit gefälschten Koordinaten wird diese Technik aber nicht taugen, da Angreifer wohl kaum darauf verzichten würden, manipulierte Wahlzettel mit einem funktionsfähigen Raster auszustatten. 

29.10.2008

Finnische Wahlcomputer verschlucken Stimmen. Bei einem Piloteinsatz von Wahlcomputern bei den Kommunalwahlen in drei finnischen Gemeinden ist es zu erheblichen Problemen gekommen. Durch eine unzulängliche Benutzerführung haben offenbar 232 Wähler ihre Stimmen nicht endgültig abgegeben. 

28.10.2008

Bundesverfassungsgericht verhandelt Wahlprüfungsbeschwerden zu Wahlcomputern
Berichte (Auswahl):  Spiegel, Heise, FAZ, Frankfurter Rundschautaz, Welt , Focus, ARD und ZDFKommentar: Süddeutsche Zeitung

03.10.2008

Wahlcomputereinsatz wirkt sich negativ auf Wahlbeteiligung bei den Kommunalwahlen in Brandenburg aus. Wie schon bei den Landtagswahlen in Hessen hat sich der Einsatz von Wahlcomputern ungünstig auf die Wahlbeteiligung ausgewirkt. 

In sieben von neun Gemeinden und kreisangehörigen Städten, die Wahlcomputer einsetzten, entwickelte sich die Wahlbeteiligung zum Teil deutlich schlechter als im Durchschnitt des jeweiligen Landkreises. Lediglich die Städte Hennigsdorf und Bernau bei Berlin konnten bei der Wahlbeteiligung leicht gegenüber dem Durchschnitt des Landkreises aufholen.

Stadt/Gemeinde

Wahl-
beteiligung

Änderung 
gegenüber 
2003

Kreis

Wahl-
beteiligung

Änderung 
gegenüber 
2003

Bernau

42,72%

+1,27%

Barnim

46,67%

+0,34%

Fredersdorf-Vogelsdorf

42,91%

+2,91%

Märkisch-
Oderland

53,66%

+7,39%

Hoppegarten

42,27%

-1,47%

Neuenhagen

48,60%

+5,72%

Henningsdorf

43,69%

+2,63%

Oberhavel

47,8%

+2,23%

Mühlbecker Land

51,56%

-1,75%

Teltow

46,61%

+2,61%

Potsdam-
Mittelmark

57,39%

+5,96%

Werder (Havel)

49,96%

+3,69%

Trebbin

48,99%

-2,53%

Teltow-
Fläming

48,74%

+2,03%


In der Stadt Cottbus, die ebenfalls Wahlcomputer einsetzt, erholte sich die Wahlbeteiligung mit 42.7% zwar deutlich von dem katastrophalen Wert der Kommunalwahl 2003 (28,4%), sie blieb aber weiterhin deutlich unter dem Mittel der vier kreisfreien Städte (46,7%) und des Landes (50,3%).

03.10.2008

Chaotischer Wahlcomputereinsatz in Brandenburg. Bei den Kommunalwahlen am 28. September haben 10 Städte und Gemeinden Wahlcomputer eingesetzt. Die gleichzeitig stattfindenden Wahlen zu den Stadtverordnetenversammlungen und Kreistagen und das Brandenburgische Wahlrecht, das das Kumulieren und Panaschieren erlaubt, führten zu einer Vielzahl von Wahlvorschlägen, die auf dem Bedienfeld der Wahlgeräte kaum mehr lesbar dargestellt werden konnten. Auf den Gerätestimmzetteln stand für die Bezeichung der Kandidaten eine Fläche von jeweils ca. 25 x 18 mm2 zur Verfügung. Auf dieser Fläche mussten Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und die Anschrift des Kandidanten Platz finden.

Wahlbeobachter des Chaos Computer Clubs berichten von Problemen bei der Inbetriebnahme der Wahlgeräte, fehlendem Papier zum Ausdruck des Ergebnisses und zahlreichen Wählern, die Probleme mit der Bedienung der Geräte hatten. In einigen Wahllokalen bildeten sich Schlangen mit Wartezeiten von bis zu 50 Minuten.

25.09.2008

Bundesverfassungsgericht verhandelt über Wahlcomputer. Zu den Wahlprüfungsbeschwerden, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 wenden, hat das Gericht eine mündliche Verhandlung für den 28.10.2008 angesetzt.

21.08.2008

Hessisches Wahlprüfungsgericht rügt Aussperrung von Wahlbeobachtern. In seinem Beschluss vom 18.08.2008 erklärt das Wahlprüfungsgericht die Wahl zum Hessischen Landtag für gültig.  Zur Zulässigkeit des Einsatzes von Wahlcomputern nimmt das Gericht ausdrücklich nicht Stellung, dazu sei lediglich der Hessische Staatsgerichtshof berufen. Als Wahlfehler ohne Auswirkung auf die Zusammensetzung des Landtages rügt das Gericht die Behinderung von Wahlbeobachtern, denen vorübergehend der Zugang zu den Wahllokalen verwehrt worden war. Ausdrücklich stellt das Gericht fest, dass "zur Wahlhandlung, zu der die Öffentlichkeit grundsätzlich Zutritt hat", auch "die vor dem Beginn der Stimmabgabe vom Wahlvorstand durchzuführenden Prüfungs- und Sicherheitsmaßnahmen" gehören. Dies war von den Wahlleitern in den Wahlcomputergemeinden teilweise anders ausgelegt worden.  

15.03.2008

Wahlcomputer beeinträchigen Wahlbeteiligung bei der Landtagswahl in Hessen. In allen acht Kommunen, die bei der Landtagswahl am 27. Januar Wahlcomputer eingesetzt haben, hat sich die Wahlbeteiligung ungünstiger entwickelt als in den übrigen Gemeinden des jeweiligen Wahlkreises. Fast alle Wahlcomputer-Gemeinden landen in ihrem Wahlkreis hinsichtlich der Wahlbeteiligung auf einem der letzten Plätze. Die Stadt Viernheim erreicht mit 50% die schlechteste Wahlbeteiligung aller Hessischen Städte und Gemeinden.

16.11.2007

Hamburg verzichtet auf den digitalen Wahlstift. Die Fraktionschefs der in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien einigen sich darauf, auf den Einsatz des digitalen Wahlstiftes bei der Bürgerschaftswahl im Januar 2008 zu verzichten.

09.11.2007

Chaos Computer Club bemängelt Sicherheit des digitalen Wahlstifts. In einer Anhörung des Hamburger Verfassungsausschuss kritisiert der CCC prinzipielle Sicherheitsmängel des Digitalen Wahlstifts. Das System soll bei der Wahl zur Hamburger Bürgerschaftswahl eingesetzt werden.

18.10.2007

Zulassungsverfahren für Wahlcomputer bleibt Verschlusssache. Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt ist durch das Informationsfreiheitsgesetz nicht verpflichtet, Prüfunterlagen aus dem Zulassungsverfahren von Wahlcomputern herauszugeben. Dem stehen nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Braunschweig (5 A 188/06) auch nicht Regelungen zur Öffentlichkeit der Wahl entgegen. Das Informationsfreiheitsgesetz lasse hinsichtlich des Schutzes des geistigen Eigentums des Wahlgeräteherstellers Nedap keinen Ermessensspielraum. Der Öffentlichkeitsgrundsatz von Wahlen sei nur problemspezifisch zu erreichen, etwa durch Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung, nicht jedoch über das Informationsfreiheitsgesetz.

28.09.2007

Aus für Wahlcomputer in den Niederlanden. In Reaktion auf den Untersuchungsbericht der Korthals Altes Kommission für Elektronische Wahlen, Voting in Confidence, schafft das Niederländische Innenministerium die Wahlgeräteverordnung ab. Damit besteht für den Einsatz von Wahlcomputern keine Rechtsgrundlage mehr.

05.08.2007

Kalifornien zieht Zulassung für Wahlcomputer zurück. Nach den vernichtenden Ergebnissen einer von kaliforniens Secretary of State Debra Bowen veranlassten Sicherheitsüberprüfung von Wahlcomputern der Hersteller Diebold, Sequoia und Hart Intercivic hat diese nun die Zulassung für die untersuchten Geräte vorläufig Widerrufen. Der Hersteller ES&S, der sich auch in Deutschland um eine Zulassung seiner Geräte bemüht, verliert seine Zulassung ganz, nachdem er sich geweigert hatte, für die Untersuchung den Quellcode seiner Geräte vorzulegen.

04.08.2007

PTB und BMI nehmen Stellung im Wahlprüfungsverfahren beim Bundesverfassungsgericht.  Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt und das Bundesministerium haben zu den Wahlprüfungsbeschwerden gegen den Einsatz von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 Stellung genommen. Das BMI verweist auf seine Stellungnahme gegenüber dem Bundestag im Vorjahr und fordert, die Beschwerden zurückzuweisen. Der Grundsatz der öffentlichen Kontrolle der Wahl sei bei der Wahl mit Wahlgeräten nicht verletzt.

Die PTB, die erstmals im Verfahren selbst Stellung nimmt, sieht in dem Hack niederländischer Nedap-Geräte keine reale Gefahr für Deutschland. Denn die niederländischen Geräte seinen von den in Deutschland eingesetzten Geräten verschieden. Zudem habe die Manipulation in einer experimentellen Umgebung stattgefunden, die sich auf reale Wahlen nicht übertragen lasse. Denn die Forderung nach hoher technischer Sicherheit der Geräte übersehe die Einbettung des Geräteeinsatzes in ein existierendes wahlorganisatorisches Sicherheitssystem. Dieses habe sich bisher bei allen Wahlen bewehrt. 

05.07.2007

Prüfbitte des Bundestages zu Wahlcomputern. Der Bundestag hat heute auf Vorlage des Wahlprüfungsausschusses beschlossen, die Bundesregierung mit der Prüfung zu beauftragen, ob gesetzgeberische oder andere Maßnahmen angezeigt  seien, um den in Wahleinsprüchen deutlich gewordenen Vorbehalten in Bezug auf  den Einsatz von elektronischen Wahlgeräten Rechnung zu tragen. In der Begründung der Prüfbitte heißt es, die Einsprüche zeugten – ebenso wie zwei zurzeit anhängige öffentliche Petitionen, die von mehr als 45 000 Petenten unterzeichnet wurden – von Vorbehalten gegenüber dieser Form der Abgabe und Zählung der Stimmen. Diese resultierten insbesondere daraus, dass die Zählung der abgegebenen Stimmen im Innern des Gerätes erfolge und damit nicht in demselben Maße transparent sei wie die öffentliche Auswertung der Stimmzettel durch den Wahlvorstand bei der Urnenwahl.

03.07.2007

Linkspartei bringt Antrag zu Verbot von Wahlcomputern in den Bundestag ein. Demnach soll der Einsatz von Wahlcomputern und Internetwahl bei Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament ausdrücklich ausgeschlossen sein. Der Bundestag solle die Bundesregierung mit der Ausarbeitung einer entsprechenden Gesetzesänderung beauftragen, heißt es in dem Antrag.

26.06.2007

Hessischer Innenausschuss berät die Einführung von Internetwahlen. Bereits am 21. März 2007 hat der Innenausschuss des hessischen Landtages eine öffentliche Anhörung zu einem Gesetzentwurf der FDP durchgeführt, bei Kommunalwahlen eine Abstimmung über das Internet zuzulassen. Vor der Sitzung hatte der Ausschuss zahlreiche schriftliche Stellungnahmen (Teil 1, Teil 2, Teil 3) zu dem Gesetzentwurf eingeholt. Die Stellungnahmen bieten einen interessanten Überblick zum gegenwärtigen Stand der Debatte zu Internetwahlen.

25.06.2007

Anhörung des Petitionsausschusses zu Wahlcomputern. Der Petitionsausschuss des Bundestages hat sich am 18. Juni 2007 mit Wahlcomputern befasst. Der Petent Tobias Hahn kritisierte dabei mangelnde Transparenz und Kontrollmöglichkeiten bei einer Computerwahl. Hahn empfahl den Abgeordneten, darüber nachzudenken, wie sie als OSCE-Wahlbeobachter in einem Drittstaat den ordentlichen Ablauf einer Wahl beurteilen wollten, wenn dort Wahlgeräte eingesetzt würden.

Kritische Fragen musste sich die Bundesregierung von Vertretern aller Fraktionen gefallen lassen. So erbat Carsten Müller (CDU) eine schriftliche Stellungnahme der Bundesregierung zum Gutachten des  Chaos Computer Clubs zur Sicherheit der Nedap-Geräte. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Lösekrug-Möller gab zu bedenken, ob das Hase-und-Igel-Rennen zwischen Sicherheitsmaßnahmen und -lücken bei Wahlcomputern überhaupt langfristig gewonnen werden könne. Für die Grünen fragte der Abgeordnete Josef Winkler,  warum man für ein Verfahren, das lediglich der Arbeitsersparnis diene, so große zusätzliche Risiken in Kauf nehme.

Für die Bundesregierung erklärte die  Leiterin der Abteilung Verfassungsrecht, Cornelia Rogall-Grothe, die Wahlgeräte seien hinreichend manipulationssicher. Auch sei die Öffentlichkeit der Wahl nicht eingeschränkt, denn die Abläufe im Wahllokal seinen hinreichend bekannt.

Eine Aufzeichnung der Sitzung ist nun online verfügbar (ca. 35 Minuten, Real Video für Modem und DSL).

10.06.2007

Chaos Computer Club legt Stellungnahme zur Sicherheit von Nedap-Wahlcomputern vor. Der Berliner Chaos Computer Club hat für das Bundesverfassungsgericht ein Gutachten zur Sicherheit von Nedap-Wahlcomputern vorgelegt. Das 55-seitige Dokument geht ausführlich auf durchgeführte und mögliche Angriffe ein und bewertet deren praktische Relevanz. Ein Video demonstriert zudem, dass ein Austausch der Gerätesoftware innerhalb von 60 Sekunden möglich ist.

08.06.2007

Petitionsausschuss befasst sich mit Wahlcomputern. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages wird sich am 18. Juni 2007 mit verschiedenen Petitionen zu Wahlrechtsthemen befassen. Im Rahmen der öffentlichen Anhörung wird auch die Petition des Berliner Mathematikers Tobias Hahn behandelt werden, die im vergangenen Herbst über 45.000 Mitzeichnungen erhalten hatte. Die Petition fordert ein ersatzloses Streichen des §35 des Bundeswahlgesetzes, der den Einsatz von Wahlcomputern ermöglicht.

Die Sitzung des Petitionsausschusses wird im Parlamentsfernsehen live übertragen (13 bis ca. 16 Uhr)

20.03.2007

ES&S stellt Wahlcomputer für den deutschen Markt vor. Der amerikanische Wahlcomputer-Hersteller Election Sytems & Software hat auf der Computermesse CeBIT Wahlcomputer für den Deutschen Markt vorgestellt. ES&S hat offenbar bereits einen Prüfantrag für die Geräte bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt gestellt. Bei den Geräten handelt es sich um Touchscreen-Geräte, die die Stimmen ausschließlich elektronisch erfassen und saldieren. Solche Direct Recording Electronics (DRE), zu denen auch die bisher in Deutschland eingesetzten Nedap-Geräte gehören, lassen keine geräteunabhängige Überprüfung des Wahlergebnisses zu.

In den USA gehört ES&S zu den großen Anbietern von Wahlcomputern, und geriet dort zuletzt bei den Wahlen zum Repräsentantenhaus im November 2006 in die Kritik, weil es in einigen Wahllokalen zu unwahrscheinlichen Ergebnissen kam.

15.03.2007

BSI zertifiziert Schutzprofil für den Digitalen Wahlstift. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat ein Schutzprofil auf Grundlage der Common Criteria für den Hamburger Wahlstift zertifiziert. Das Schutzprofil war zuvor vom Deutschen Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) entwickelt worden und gibt verbindliche Richtlinien für die Sicherheit des Wahlstiftes vor. Ausdrücklich ausgeklammert wird der Schutz vor Angriffen durch Wahlhelfer oder Administratoren. Das Schutzprofil geht davon aus, das Angriffe auf den Wahlstift ausschließlich in der Wahlkabine erfolgen.

28.01.2007

Hamburger Innenbehörde wählt Lieferanten für Digitalen Wahlstift. Nach der öffentlichen Ausschreibung eines Digitalen Wahlstift-Systems hat sich die Stadt Hamburg am 21.01.2007 einer Bietergemeinschaft der Unternehmen Diagramm Halbach und WRS den Zuschlag erteilt. 

Das neue System auf der Basis der Anoto-Technologie wird unter dem Betriebssystem MS-Windows laufen und soll erstmalig bei den Bürgerschaftswahlen im Frühjahr 2008 eingesetzt werden. Auch eine Zulassung für Bundestagswahlen, für die eine Änderung der Bundeswahlgeräteverordnung erforderlich wäre, wird offenbar angestrebt.

14.12.2006

Bundestag lehnt 44 Einsprüche zur Bundestagswahl 2005 ab. Darunter sind auch 4 Einsprüche  gegen den Einsatz von Wahlcomputern sowie drei Einsprüche, die sich gegen das sogenannte negative Stimmengewicht wenden. Drei der Einsprechenden haben angekündigt, Wahlprüfungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Dafür sind jeweils 100 Unterstützungsunterschriften erforderlich. Die Frist für das Einreichen der Beschwerde, der Begründung sowie der Unterstützungsunterschriften läuft bis zum 14. Februar 2007. 

07.12.2006

Wahlprüfungsausschuss hält Einsprüche gegen Wahlcomputer für offensichtlich unbegründet.  Es bestehe keine rechtliche Beschränkung der Öffentlichkeit der Wahl mit Wahlgeräten. "Im Spannungsfeld des Prinzips der geheimen Wahl und des Öffentlichkeitsgrundsatzes" sei es "hinnehmbar, dass beim Einsatz rechnergesteuerter Wahlgeräte nicht jeder Teilakt des Stimmenregistrierungsverfahrens für Jedermann transparent ist". 

Auch entsprächen die Geräte entsprächen nach "der überzeugende Darstellung des  BMI [...] in ihrer Konstruktion dem Stand der Technik, was durch Inspektionen der technischen Unterlagen, Sichtprüfungen am Gerät sowie unterschiedliche Funktionstests nachgewiesen" sei.

29.11.2006

Petition gegen Wahlcomputer erhält  mehr als 45.000 Unterschriften. Damit ist die Petition diejenige mit den zweitmeisten Zeichnungen seit der Einführung der Online-Petition in Deutschland. Die Petition des Berliners Tobias Hahn hat die Abschaffung des §35 des Bundeswahlgesetzes zum Ziel, der den Einsatz von Wahlgeräten erlaubt. Nach dem Ende der Zeichnungsphase wird sich nun der Petionsausschuss des Bundestages mit dem Thema befassen.  

31.10.2006

Hamburger Senat beschließt Einführung des Digitalen Wahlstiftes. Kern des Systems ist ein Kugelschreiber mit integrierter Optik, der bei der Stimmabgabe erkennt, wo der Wähler den Stimmzettel markiert hat. Der Stimmzettel steht daher als verkörperte Form der Stimme für eine Nachzählung zur Verfügung.  Allerdings  zeichnet sich bereits  ab, dass eine stichprobenartige Nachzählung der Stimmen nur beim erstmaligen Einsatz des Systems erfolgen soll. Daher wird beim Einsatz des Digitalen Wahlstifts die Öffentlichkeit der Ergebnisermittlung ebenso verletzt wie bei herkömmlichen Wahlcomputern.  

19.10.2006

Online-Petition gegen Wahlcomputer eingereicht. Bereits am 6. Oktober hat der Berliner Tobias Hahn beim Bundestag eine Online-Petition zur Stimmabgabe mit Wahlcomputern eingereicht. Hahn fordert eine Streichung des §35 des Bundeswahlgesetzes, der  den Einsatz von Wahlgeräten ermöglicht.

Die Petition kann noch bis zum 28.11.2006 mitgezeichnet werden. Dazu hat nun auch der Chaos Computer Club aufgerufen. 

Der Bundestag führt derzeit einen Modellversuch mit Online-Petitionen nach dem Vorbild des schottischen Parlamentes durch. Der entsprechende Internetauftritt wird im Auftrag des Bundestages von der Napier Universität in Edinburgh betrieben. 

14.10.2006

Cottbus lässt Wahlcomputer prüfen und amtlich versiegeln. Eine Woche vor der Oberbürgermeisterwahl hat die Stadt Cottbus bei ihren 70 Wahlcomputern des Typs Nedap ESD1 die Authentizität der Software durch die Physikalische Bundesanstalt überprüfen lassen. Anschließend wurde die Elektronikeinheit der Geräte amtlich versiegelt. Damit sind die Cottbusser Geräte die ersten, bei denen die Software amtlich geprüft und die Elektronikeinheit nicht nur durch ein einfaches Papiersiegel des Herstellers gesichert ist.  

04.10.2006

Die niederländische Bürgerinitiative Wij vertrouwen stemcomputers niet demonstriert  in der Fernsehsendung EénVandaag die Manipulierbarkeit von Wahlcomputern des Typs Nedap ES3B . Geräte dieses Herstellers kommen in den Niederlanden in 90% der Gemeinden zum Einsatz.

Technisch weitgehend identische Wahlcomputer der Firma Nedap/Groenendaal sind auch bei der Bundestagswahl im September 2005 in 1831 Wahllokalen zum Einsatz gekommen. Dabei wurden ca. 2 Millionen Stimmen mit den Nedap-Geräten abgegeben. Zu den größten Anwendern in Deutschland gehören die Städte Köln (570 Geräte), Dortmund (300), Neuss (100), Koblenz (80), Cottbus (70), Ratingen (60) und Marl (50). Die Deutschen Geräte vom Typ Nedap ESD1 verfügen über eine an das deutsche Wahlrecht angepasste Software.    

16.08.2006

PTB-Prüfbericht für Wahlgeräte veröffentlicht:  Einer der PTB-Prüfberichte, die der Zulassung der Wahlgeräte bei den Bundestagswahlen zugrundeliegenden, ist nun mit Zustimmung des Herstellers bei wahlrecht.de einsehbar. 

Die der Prüfung zugrundeliegenden Unterlagen, die als Anlagen im Bericht aufgeführt sind, stehen allerdings weiterhin unter Verschluss. Dies ist inzwischen Gegenstand eines Verfahrens beim Verwaltungsgericht Braunschweig.

04.07.2006

Irische Kommission für Elektronische Wahlen legt zweiten Bericht vor.

27.06.2006

Bennan Centre of Justice legt Untersuchung zur Sicherheit von elektronischen Wahlgeräten vor. Der Bericht untersucht die Sicherheit von bestimmten Geräteklassen. Dabei wird auch ausführlich auf die Klasse der  Direct Recording Electronic (DRE) eingegangen, zu der auch die in Deutschland eingesetzten Nedap-Geräte gehören..

21.06.2006

Rheinland-Pfälzischer Wahlprüfungsausschuss weist Einsprüche gegen Verwendung von Wahlcomputern bei der Landtagswahl 2006 zurück.  In der Begründung argumentiert der Ausschuss, die Allgemeinheit und Geheimheit der Wahl sei nicht beeinträchtigt, außerdem seien die Geräte zuvor im Rahmen des Zulassungsverfahrens von der PTB ausführlich geprüft worden.

31.05.2005

Nedap-Anwendertagung in Dortmund: Der Hersteller weist die Kritik an den Wahlgeräten zurück. Die vorgelegte Stellungnahme stimmt teilweise wörtlich mit der Stellungnahme des BMI zu den Wahleinsprüchen überein.

26.05.2006

Bundesinnenministerium nimmt Stellung zu Wahleinsprüchen.

18.11.2005

Wahleinspruch gegen die Verwendung von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005.