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Wahlprüfungsverfahren

Der Einsatz der Wahlmaschinen stellt wesentliche Demokratieprinzipien zur Disposition. Ich habe deshalb gegen den Einsatz der Geräte bei der letzten Bundestagswahl zunächst Einspruch beim Wahlprüfungsausschuss des Bundestages eingelegt. Der Bundestag hat am 14. Dezember 2006 auf Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses 4 Wahleinsprüche als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt, die sich gegen den Einsatz von Wahlcomputern  wenden. Die entsprechende Entscheidungsvorlage des Ausschusses ist als Bundestagsdrucksache 16/3600 (PDF, 2.5 MB) verfügbar. 

Gegen den Beschluss des Bundestages haben wir Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt (Aktenzeichen 2 BvC 3/07).  Der Zweite Senat hat die Beschwerde am 28. Oktober 2008 verhandelt. In seinem Urteil vom 03. März 2009 hat das Gericht festgestellt, dass der  Einsatz  von Wahlcomputern bei der Bundestagswahl 2005 nicht mit dem Grundgesetz vereinbar war. Die Bundeswahlgeräteverordnung ist verfassungswidrig, weil sie keine dem Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl entsprechende Kontrolle sicherstellt.

Zum Urteil sind Pressemitteilungen des Gerichts in deutscher und englischer Sprache verfügbar.

Wahleinspruch beim Deutschen Bundestag

06.11.2005

Wahleinspruch WP 145/05 (PDF, 120 kB)

03.05.2006

Stellungnahme des Bundesministeriums des Innern (BMI)

19.06.2006

Entgegnung zur Stellungnahme des BMI (PDF, 85 kB)

07.10.2006

Stellungnahme zur demonstrierten Manipulierbarkeit der Nedap-Computer 

07.12.2006

Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zum Einspruch WP 145/05 (PDF, 300 kB)


Wahlprüfungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht

Verfahrensbevollmächtigte:

Prof. Dr. Ulrich Karpen, Universität Hamburg,
Schlüterstraße 28, 20146 Hamburg, und

Dr. Till Jaeger, Jaschinski Biere Brexl Rechtsanwälte,
Christinenstraße 18/19, 10119 Berlin

12.02.2007

Wahlprüfungsbeschwerde 2 BvC 3/07 (PDF, 232 kB) mit 43 Anlagen

24.05.2007

Stellungnahme der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt

30.05.2007

Stellungnahme (PDF, 2.5 MB) und Video des Chaos Computer Clubs Berlin zur Sicherheit der eingesetzen Geräte

05.06.2007

Stellungnahme (PDF, 124 kB) des Bundesministeriums des Innern

30.07.2007

Entgegnung zu den Stellungnahmen von BMI, PTB und CCC (PDF, 104 kB)

28.10.2008

Mündliche Verhandlung des Zweiten Senats. Berichte (Auswahl):  Spiegel, Heise, FAZ, Frankfurter Rundschautaz, Welt , Focus, ARD und ZDFKommentar: Süddeutsche Zeitung

03.03.2009

Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Die Gründe seiner Entscheidung führt das Gericht ab Absatz Nr. 104 aus.

Leitsätze:

  • Der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl aus Art. 38 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 und Abs. 2 GG gebietet, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen, soweit nicht andere verfassungsrechtliche Belange eine Ausnahme rechtfertigen.

  • Beim Einsatz elektronischer Wahlgeräte müssen die wesentlichen Schritte der Wahlhandlung und der Ergebnisermittlung vom Bürger zuverlässig und ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können.